Richtgeschwindigkeit
Wer die auf Autobahnen geltende Richtgeschwindigkeit von 130 km/h erheblich überschreitet, indem er mit Tempo 180 unterwegs ist, fährt riskant. Wird er in einen Unfall verwickelt, etwa weil ein anderer Autofahrer unvorsichtig die Spur wechselt, trägt er in der Regel eine Mitschuld und muss für einen Teil des Schadens aufkommen, obwohl er keinen eigenen Fahrfehler begangen hat (Oberlandesgericht Hamm, AZ 6 U 191/99).
Parkplatzstreit
Wem steht die Parklücke zu, wenn gleich mehrere Autofahrer sie entdeckt haben? Vorrang hat, wer als Erster mit seinem Auto den Stellplatz erreicht . Dazu zählt auch, wer zunächst vorbeirollt , um dann rückwärts einzuparken (Oberlandesgericht Düsseldorf, AZ 5 Ss 462/91 – 143/91 I).
Der Versuch von Beifahrern, den Platz zu besetzen, bis der Fahrer ran ist, ist nicht statthaft (Oberlandesgericht Naumburg, AZ 2 Ss 54/97).
Rechts vor Links, gilt auf Parkplätzen in der Regel nicht. Die Markierungen für Stellflächen und Fahrtrichtungen dienen nur der Orientierung, wie von Großparkplätzen vor Einkaufszentren bekannt (Oberlandesgericht Koblenz, AZ 12 U 1249/97).
Da hilft nur erhöthe Rücksichtnahme und Aufpassen (Oberlandesgericht Oldenburg, AZ 3 U 62/98).
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Blinken
Wer auf der Hauptstraße rechts blinkt, dabei deutlich vor einer Seitenstraße abbremst, aber dann geradeaus weiterfährt, handelt grob fahrlässig. Bei einem Zusammenstoß trifft ihn die volle Schuld (Landgericht Kiel, AZ 7 S 139/99).
Ursprung: www.park7.eu